Baugenehmigung
Baugenehmigung
Vor Beginn von Bau- oder Umbauarbeiten, der Renovierung oder dem Abriss eines Gebäudes, ist beim Bürgermeister eine Baugenehmigung zu beantragen. Andernfalls kann die Einstellung der Arbeiten angeordnet werden.
Für bestimmte Arbeiten ist keine Baugenehmigung erforderlich, jedoch eine Anmeldung baulicher Maßnahmen.
Der Inhalt der Antragsunterlagen und das Verfahren für die Erteilung einer Baugenehmigung sind im Bautenreglement der Gemeinde Clerf festgelegt.
Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung ist mit dem untenstehenden Formular und den erforderlichen Unterlagen, an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Stadtplanung, zu richten.
Eine Baugenehmigung ist unter anderem zu beantragen für :
- alle Neubauten (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Einliegerwohnung, Bürogebäude usw.);
- Erweiterungsbauten, Aufstockungen und Umbauten von Bestandsgebäuden, sowie für alle anderen Veränderungen an Mauern, Trennwänden, tragenden Elementen und Dächern;
- jegliche Art von baulichen Maßnahmen an den Außenflächen und in der Umgebung von geschützten Gebäuden oder von Gebäuden, die sich in einem geschützten Bereich von öffentlichem Interesse der Kategorie „environnement construit – C“ befinden;
- Anbringen von Vordächern, Markisen, Rollläden und Werbeträgern;
- Errichten oder Ändern jeder Art von Zäunen in einem Abstand von weniger als 2,00 m zum öffentlichen Bereich;
- Bau von Brunnen, Wasserzisternen, Silos, Mist- und Jauchegruben;
- Abrissarbeiten;
- Erdarbeiten wie Aushub und Anschütten von Boden, mit einem Volumenunterschied zwischen dem natürlichen und dem neu modellierten Gelände von mehr als 10,00 m3;
- Errichten von Stützmauern;
- Freiraumgestaltungen;
- Errichten und Umgestalten von überdachten und nicht überdachten Schwimmbädern, Teichen und Naturschwimmbecken mit einer Fläche von mehr als 10,00 m2;
- Gewächshäuser oder Gartenhäuser, mit einer Bruttobaufläche von mehr als 12,00 m2
- Umbauarbeiten im Inneren eines Gebäudes, die die tragende Struktur nicht beeinträchtigen und eine Bruttobaufläche von mehr als 200,00 m2 haben;
- Installation von Solaranlagen auf den Dächern von geschützten Gebäuden oder Gebäuden, die sich in einem geschützten Bereich von öffentlichem Interesse der Kategorie „environnement construit – C“ befinden;
- jede Änderung der Nutzung von Räumen oder Räumlichkeiten.
Finden Sie über diesen Link die Liste der Baugenehmigungen.
Baugenehmigung:
- Einfamilienhaus: 250 €
- Mehrfamilienhaus: 250 € / Einheit
- Bürogebäude, Handel: < 1.000 m²: 250 € / > 1.000 m²: 1.000 €
- Landwirtschaftliche Gebäude: 250 €
- Garage: 100 €
- Arbeiten geringen Umfangs (Umbau, Nutzungsänderung, Nebengebäude, Carport, etc.): 50 €
Baustellenschließung: 250 €
Parzellierung (Morcellement): 50 €
Bauplatz-Parzellierung (Lotissement): 50 € / Bauplatz
PAP-Verfahren „nouveau quartier“: 0,15 € / m² BGF (Bruttogeschossfläche)
Beitrag zu den Gemeinschaftseinrichtungen:
- Wohngebäude: 30 € / m² Nettowohnfläche
- Landwirtschaftliche Nutzung: 1 € / m² BGF
- Andere Nutzungen: 7,5 € / m² BGF
Kontakt
HOSCHEID Franky